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Kündigung in der Probezeit: Wie verpackt man das am besten im Arbeitszeugnis?

zuletzt geprüft und überarbeitet:

9. Juli 2025

Lesedauer: 3 Minuten

Zeugniswissen

Sonderformen Arbeitszeugnis
Avatar von Claudia Kilian
Claudia Kilian
3 Kalenderblätter

Kündigung in der Probezeit: Was sollte im Arbeitszeugnis stehen?

mein-Arbeitszeugnis.com

Eine Kündigung in der Probezeit ist ärgerlich, aber manchmal passt es einfach nicht. Und diese Entscheidung kann von beiden Seiten kommen. Im Vorstellungsgespräch lässt sich das in der Regel gut erklären. Doch welche Formulierungen wählt man im Arbeitszeugnis?

Manche Arbeitgeber lehnen es ab, nach ein paar Wochen oder Monaten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.  Es wird oft damit begründet, dass man nach so einer kurzen Beschäftigungsdauer die Leistung und das Verhalten nicht verlässlich beurteilen kann. Das klingt für mich ein bisschen nach Ausrede. Vermutlich ist es das auch, vor allem, wenn die Kündigung in der Probezeit von der Arbeitgeberseite ausging. Gerade wenn der Mitarbeiter nicht ganz die Erwartungen erfüllt hat, fällt es schwer, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.

Achtung

Laut LAG Köln soll ein Arbeitnehmer bereits nach sechs Wochen Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen können. Dies sei aber immer vom Einzelfall abhängig (LAG Köln, Urteil vom 30.3.2001, Az.: 4 Sa 1485/00).

Ist ein Zeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit überhaupt sinnvoll?

Wie sagen wir Juristen immer so schön: „Es kommt darauf an.“ Letztendlich ist das Arbeitszeugnis immer ein Beleg für den Lebenslauf. Sie entscheiden, ob Sie diese Station im Lebenslauf angeben. In der Regel werden Sie das von der Beschäftigungsdauer abhängig machen. Ob 2 Wochen oder 5 1/2 Monate ist schon ein Unterschied. Nichtsdestotrotz sollten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten, um wenigstens einen Beleg für die Zeit zu haben. Gehen Sie davon aus, dass eine Kündigung in der Probezeit auch für die Arbeitgeberseite meist etwas unangenehm ist. Gerade wenn einfach „nur“ die Chemie nicht gestimmt hat, wird man dem Mitarbeiter nicht unnötig Steine in den Weg legen.

Achtung

Bedenken Sie allerdings immer, dass ein zu überschwängliches Arbeitszeugnis in dieser Situation nicht glaubhaft ist. Auch vom Umfang her sollte es sich schon von Arbeitszeugnissen unterscheiden, die eine längere Beschäftigungsdauer bestätigen.

Kündigung in der Probezeit: Was sollte im Arbeitszeugnis stehen?

  • Wie schnell/gut haben Sie sich in die neuen Aufgaben eingearbeitet?
  • Aufgrund welcher besonderen Kenntnisse oder Erfahrung konnten Sie sich in kürzester Zeit einarbeiten?
  • Konnten Sie schnell in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden?
  • Was haben Sie getan, um sich schnell einzuarbeiten (z.B. sich in ein Produkt, ein Sortiment einarbeiten, Kunden befragen, Zielgruppenanalyse, Wettbewerbsanalyse, usw.)?
  • Haben Sie sich alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in kürzester Zeit angeeignet und diese bei Ihrer Arbeit eingesetzt?
  • Haben Sie Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen schnell erfasst/umgesetzt?
  • Wie engagiert waren Sie?
  • Wie beschreibt man Ihre Arbeitsweise? Waren Sie zuverlässig?
  • Gab es erste Erfolge, die man benennen kann?
  • Haben Sie sich gut in das Team eingefügt? Sind Sie offen auf Kollegen zugegangen?

Kann man als Leser erkennen, an welcher Stelle die Arbeitgeberseite vielleicht unzufrieden war? Ja, kann man in der Regel. Zum Beispiel, wenn einzelne Leistungskriterien nur sehr knapp oder gar nicht beurteilt werden. Fehlt zum Beispiel eine Aussage zur Leistungsbereitschaft, kann das als Hinweis verstanden werden, dass der Mitarbeiter nicht so engagiert war.

Welcher Beendigungsgrund wird genannt?

In der Regel wird auch ein potenzieller Arbeitgeber nach so kurzer Zeit keine umfangreiche Beurteilung im Arbeitszeugnis erwarten. Vermutlich interessiert es ihn mehr, warum das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet wurde. Jetzt darf aber in einem Arbeitszeugnis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts darauf deuten, dass man sich im Streit getrennt hat. Deswegen ist der Beendigungsgrund nur mit Vorsicht im Arbeitszeugnis zu benennen.

Achtung

Auch bei der Angabe des Beendigungsgrundes ist der Grundsatz der Zeugniswahrheit zu beachten. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf nichts schreiben, was nicht der Wahrheit entspricht. 

Hat der Mitarbeiter selbst in der Probezeit gekündigt, ist es einfach:

-> Herr/Frau … verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.

Hat man sich im Guten per Aufhebungsvertrag getrennt, kann man schreiben:

-> Das Arbeitsverhältnis endet in bestem gegenseitigen Einvernehmen zum …

Wird eine Kündigung in der Probezeit im Arbeitszeugnis mit betriebsbedingten Gründen erklärt, könnte das auf den ersten Blick unglaubwürdig klingen. Man sollte doch davon ausgehen dürfen, dass sich Unternehmen vorher genau überlegen, zu welchem Zeitpunkt sie neue Mitarbeiter einstellen. Liegen tatsächlich betriebsbedingte Gründe vor, würde ich sie – zugunsten des Mitarbeiters – konkretisieren (… aus konjunkturellen Gründen, im Rahmen der Sozialauswahl, da ein großer Auftrag weggefallen ist/nicht zustande kam, aufgrund einer kurzfristig notwendigen Rationalisierungsmaßnahme, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, ,…)

In allen anderen Fällen empfiehlt sich die Formulierung:

-> Das Arbeitsverhältnis endet zum …

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Claudia Kilian
Ich bin Claudia Kilian – Zeugnis-Expertin, Volljuristin, Fachbuchautorin. Seit 2008 unterstütze ich Fach- und Führungskräfte sowie Unternehmen und Rechtsanwälte, Arbeitszeugnisse rechtssicher und professionell zu formulieren.

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