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  • Zeugnisdatum muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein (#Urteil)

    Zeugnisdatum muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein (#Urteil)

    Das Zeugnisdatum muss der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses sein – egal, wann das Arbeitszeugnis tatsächlich ausgestellt wird. Das LAG Köln will so Rechtssicherheit schaffen und Spekulationen vorbeugen.

  • Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind tabu – wenn sie gravierend sind (#Urteil)

    Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind tabu – wenn sie gravierend sind (#Urteil)

    Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber grundsätzlich beseitigen. Sonst besteht der Verdacht, dass er sich – durch bewusst mangelnde Sorgfalt – vom Inhalt distanziert. Aber: Die Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis müssen „gravierend“ sein.

  • Identische Arbeitszeugnisse in agilen Teams? (#Urteil)

    Identische Arbeitszeugnisse in agilen Teams? (#Urteil)

    Sollten identische Arbeitszeugnisse in agilen Teams ausgestellt werden? Das Arbeitsgericht Lübeck sagt nein. Auch in einem sich selbst organisierendem Team ist eine individuelle Beurteilung der Arbeitsleistung möglich.

  • Hinweis auf das Betriebsratsamt unzulässig (#Urteil)

    Hinweis auf das Betriebsratsamt unzulässig (#Urteil)

    Der Arbeitgeber darf die Betriebsratstätigkeit eines Mitarbeiters nicht im Arbeitszeugnis erwähnen. Auch versteckte Hinweise (z. B. die Formulierung „Die Arbeit kann nicht mehr bewertet werden.“) sind nicht erlaubt.

  • Was tun, wenn man arbeitslos ist (wird)?

    Was tun, wenn man arbeitslos ist (wird)?

    Arbeitslos – zuerst ist das ein großer Schock. Wie geht es weiter? Finanziell, mit der Familie, einem neuen Job. Jetzt heißt es Ruhe bewahren und aktiv die nächsten Schritte setzen.

  • Dienstliche Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig (#Urteil)

    Dienstliche Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig (#Urteil)

    Eine dienstliche Beurteilung durch eine Konkurrentin im Bewerberverfahren ist fehlerhaft. (ArbG Siegburg, Urteil vom 18.9.2019, 3 Ca 985/19).

  • Arbeitszeugnis: Aufgaben  in Stichworten ok (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Aufgaben in Stichworten ok (#Urteil)

    Eine stichwortartige Aufzählung der Tätigkeiten ist kein Zeichen dafür, dass sich der Vorgesetzte abwertend äußert, sagt das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 02.04.2019, Az.: 2 Sa 187/18).  

  • Arbeitszeugnis für sexuelle Dienstleistungen? (#Urteil)

    Arbeitszeugnis für sexuelle Dienstleistungen? (#Urteil)

    Kann oder sollte man ein Arbeitszeugnis für sexuelle Dienstleistungen verlangen? Zugegeben, die Frage ist etwas provokant. Gerade damit musste sich jedoch das LAG Hamm auseinandersetzen. 

  • Arbeitszeugnis trotz Kündigungsschutzklage einfordern! (#Urteil)

    Arbeitszeugnis trotz Kündigungsschutzklage einfordern! (#Urteil)

    Mit Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das sollten Sie rechtzeitig einfordern – auch, wenn Sie Kündigungsschutzklage erhoben haben.

  • Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)

    Arbeitszeugnis: Gelochtes Geschäftspapier kein Geheimzeichen (#Urteil)

    Gelochtes Geschäftspapier bei einem Arbeitszeugnis stellt kein unzulässiges Geheimzeichen dar. Ein Arbeitnehmer kann daher kein ungelochtes Papier verlangen, wenn gelochtes Geschäftspapier in der Branche Standard ist.

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