Wie ausführlich muss die Tätigkeitsbeschreibung sein?
Veröffentlicht | 4. Januar 2009 | Keine Kommentare
Die Aufgabenbeschreibung ist eines der Kernstücke Ihres Arbeitszeugnisses. Hier erfährt der zukünftige Arbeitgeber, welche Tätigkeiten Sie zuvor verrichtet haben. Nur durch eine “gute” Tätigkeitsbeschreibung wird er in der Lage sein einzuschätzen, ob Sie die gewünschten fachlichen Qualifikationen für den Job mitbringen. Grund genug, diesem Teil des Arbeitszeugnisses besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Eins vorweg: Dem Zeugnisaussteller sind bei der Beschreibung des Aufgabenbereiches enge Grenzen gesetzt. Alle Tätigkeiten, die Sie im Laufe Ihrer Firmenzugehörigkeit ausgeübt haben, sind vollständig und verständlich darzustellen. Dabei lautet die Grundregel: “im Verhältnis zur Stelle”. Je höher qualifiziert die Stelle angesiedelt ist, umso ausführlicher und detaillierter sollte der Aufgabenbereich erläutert sein. Darüber hinaus muss die Aufgabenbeschreibung immer im Verhältnis zum restlichen Zeugnistext stehen. Andernfalls entsteht der leicht der Eindruck, Sie waren zwar mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, konnten diese im Ergebnis jedoch nicht erfüllen. Auch wenn Sie Personalverantwortung hatten, für namhafte Kunden zuständig waren oder Ihnen besondere Vertretungsbefugnisse oder Prokura erteilt waren, so sind auch diese Tatsachen im Rahmen der Aufgabenbeschreibung zu erwähnen.
Achtung
Hatten Sie im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit mehrere Funktionen inne, so müssen sämtliche Aufgaben dargestellt werden. Mitunter kann dies den Umfang eines Arbeitszeugnisses ganz schön überdehnen. In der Regel hebt man die Aufgaben der letzten Funktion hervor bzw. die der wichtigsten. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn Sie ein Zwischenzeugnis erhalten haben und hinsichtlich der Aufgaben einfach auf dessen Inhalt verweisen können.
Noch zwei Hinweise:
- Überprüfen Sie immer, welche Aufgaben tatsächlich wichtig waren.
- Besondere Projekte können auch im Rahmen der Leistungsbeurteilung erwähnt werden.
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